Arne Franke, Bad Saarow, hielt den nachfolgennden Vortrag im Rotary Club

Beschlossen wurde das Grundgesetz vom parlamentarischen Rat in Bonn am 8. Mai 1949.
Besonders hervorzuheben ist die Klarheit, denn es ist schlanker, knapper und in leicht
verständlichem Text. Es besteht aus 146 Artikeln auf 45 Seiten. Es ist für alle Bürger und beeinhaltet
unter anderem die Grundrechte. Initial galt das Grundgesetz zunächst im Gebiet der Länder Baden,
Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern. Saarland trat 1956 bei,
1990 folgten dann die neuen Bundesländer.
Das Grundgesetz wurde 67 mal verändert. Es wurden 122 Grundgesetzartikel verändert, dabei
wurden 237 Einzeländerungen vorgenommen. Von den 122 Artikeln wurden 59 Artikel mehrfach
geändert und 82 Artikel sind völlig unverändert geblieben. Die meisten Änderungen traten bei
Notstandsverfassung und Föderalismusreform auf. Betroffen waren am häufigsten folgende Artikel:
Artikel 74: konkurrierende Gesetzgebung
Artikel 107 : Finanzausgleich
Artikel 73 : ausschließlich Gesetzgebung
Artikel 106 : Verteilung Steueraufkommen

Besonders die Grundrechte zeigten sich hierbei sehr konstant. Von 67 Veränderungen betrafen
lediglich 7 die Grundrechte. Von 237 Einzeländerungen betrafen nur 16 die Grundrechte. Die wohl
bekanntesten Artikel sind einerseits der Artikel 1 “Die Würde des Menschen ist unantastbar” und der
Artikel 5 „ Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten“.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mischung aus Wandel und Konstante bei der
Entwicklung des deutschen Grundgesetz zu einem stabilen Fundament beiträgt.